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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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bis zu welcher Höhe muss ich Spesen vorfinanzieren
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Autor |
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noname Gast
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Verfasst am: Mo 12. Sep. 2005, 10:16 Uhr Titel: bis zu welcher Höhe muss ich Spesen vorfinanzieren |
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Zu meiner Situation, ich bin zu 80 % meiner Arbeitszeit im Ausland unterwegs. Daraus ergeben sich teilweise immense Reisekosten von ca 1000 - 1500 Euro pro Woche (Hotel, Mitewagen etc.). Durch den Arbeitgeber wurde ein einmaliger Vorschuss von 1500 Euro gezahlt. Da die Reisekosten nur alle 5-6 Wochen zurückgezahlt werden, steht der Arbeitgeber teilweise mit mehreren tausend Euro bei mir in der 'Kreide'.
Überziehungszinsen des eignen Konto werden durch den Arbeitgeber nicht getragen, da das Konto teilweise privat genutzt wird. Der Einsatz von Kreditkarten mildert nur zeitweise das Vorkassendefizit ... KANN JEMAND EINEN TIP GEBEN, WIE ES IN ANDEREN FIRMEN GEHANDHABT WIRD BZW. BIS ZU WELCHER HÖHE MUSS ICH DIE AUSLAGEN VORFINANZIEREN ? |
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Buchhalter Gast
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Verfasst am: Di 13. Sep. 2005, 13:05 Uhr Titel: Reisekosten |
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Generell werden Reisekosten nach Vorlage der Quitungen von der Firma erstattet. In diesem speziellen Fall, würde ich mir die zu erwartenden/enstehenden Reisekosten ausrechnen ( Spesen, Hotel, Mietwagen etc ) In dieser Höhe dann vor jeder Reise einen Vorschuss einfordern. Nach der Reise kommt es dann zur eigentlichen Abrechnung/Verchnung. Letzentlich sollte dann nur einen geringer Saldo in die eine oder andere Rechnung entstehen. Weit verbreitet sind aber auch Firmenkreditkarte,die genau für diesen Personenkreis/ Vielfahrer von den Firmen ausgegeben werden. Diese beinhalten oft ein längeres Zahlungsziel, d.h die Abrechmung der Reisekosten und Erstattung kann vor der eigentlichen Belastung des eigenen Kontos erfolgen.
Viel Glück |
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Gast
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Verfasst am: Di 06. Nov. 2007, 14:20 Uhr Titel: Vorfinanzieren oder Vorschuss ? |
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Sorry, wenn ich dieses Thema nochmal hochhole.
Doch das ärgert mich schon lange.
Mein Mann arbeitet bei einer sehr grossen Firma und muss mal mehr,mal weniger oft reisen. Das kann mal innereuropäisch sein, mal nach Asien. Die Flugtickets sowie die Hotels werden grundsätzlich über die Firmenkreditkarte abgerechnet, welche aber vom Privatkonto abbucht.
Nun heisst es zwar, dass die Kreditkarte ca. 4 Wochen braucht, doch ein Ticket nach Asien bucht man ja auch Wochen zuvor und auch die dienstinterne Reisekostenstelle ist nicht immer so schnell, so dass bei uns schnell mal ein paar TAUSEND Euro auf dem Konto fehlen, wir im Minus sind und in die Preduille kommen.
Darf das sein ? Geht das ?
Die Firma zahlt keinen Reisekostenvorschuss.
Aber wir können irgendwann unsere Miete nicht mehr pünktlich zahlen.
Mich würde interessieren, ob dies rechtens ist.
Oder ob mein Mann einen Anspruch auf Reisekostenvorschuss hat.
Vielen Dank im voraus ! |
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kaellepot
Anmeldedatum: 06.11.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: Di 06. Nov. 2007, 14:22 Uhr Titel: Re: Vorfinanzieren oder Vorschuss ? |
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[quote="kaellepot"]Sorry, wenn ich dieses Thema nochmal hochhole.
Doch das ärgert mich schon lange.
Mein Mann arbeitet bei einer sehr grossen Firma und muss mal mehr,mal weniger oft reisen. Das kann mal innereuropäisch sein, mal nach Asien. Die Flugtickets sowie die Hotels werden grundsätzlich über die Firmenkreditkarte abgerechnet, welche aber vom Privatkonto abbucht.
Nun heisst es zwar, dass die Kreditkarte ca. 4 Wochen braucht, doch ein Ticket nach Asien bucht man ja auch Wochen zuvor und auch die dienstinterne Reisekostenstelle ist nicht immer so schnell, so dass bei uns schnell mal ein paar TAUSEND Euro auf dem Konto fehlen, wir im Minus sind und in die Preduille kommen.
Darf das sein ? Geht das ?
Die Firma zahlt keinen Reisekostenvorschuss.
Aber wir können irgendwann unsere Miete nicht mehr pünktlich zahlen.
Mich würde interessieren, ob dies rechtens ist.
Oder ob mein Mann einen Anspruch auf Reisekostenvorschuss hat.
Vielen Dank im voraus ![/quote]
Kaellepot |
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Gast
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Verfasst am: Fr 07. Dez. 2007, 10:44 Uhr Titel: |
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Zur gewährung des Vorschusses ist der AG gem § 699 BGB verpflichtet. |
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Gast
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Verfasst am: Sa 15. Dez. 2007, 17:06 Uhr Titel: |
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['quote="Anonymous"]Zur gewährung des Vorschusses ist der AG gem § 699 BGB verpflichtet.[/quote]
Was besagt ['url]§699 BGB?[/url] |
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Gast
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Verfasst am: Sa 15. Dez. 2007, 17:07 Uhr Titel: |
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was besagt das`? |
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