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Verfasst am: Mo 27. Jun. 2005, 13:56 Uhr Titel: Spesen |
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Hallo Ihr!
Ich arbeite in einer Firma zur Arbeitnehmerübersassung, von der wir relativ langfristig an andere Einsatzorte geschickt werden (mehrere Monate bis Jahre). Allerdings bin ich noch nicht sehr lange in diesem Job, daher habe ich eine Frage zur steuerlichen Abrechnung der Spesensätze: Wie ist die Regelung, wenn nach 3 Monaten die Spesen zu versteuern sind (ist diese Info überhaupt korrekt)?
Innerhalb der 3-Monats-Freis zahlt meine Firma auch bei 24h Abwesenheit nur 12 Euro. Kann ich mir die 12 Euro Differenz zum gesetztlichen Höchstsatz per Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen (wenn ja, wie?) und wie verhält es sich mit den Beträgen, die nach den 3 Monaten Steuerfreiheit gezahlt werden?
Ich hoffe, es kennt sich jemand aus.
Lieben Dank schon mal für eine Antwort!  |
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