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Reisekosten für Angestellte
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Autor |
Nachricht |
Vesna Gast
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Verfasst am: Do 23. Okt. 2008, 22:32 Uhr Titel: Reisekosten für Angestellte |
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Hallo!
Sind selbständig (Transportunternehmen) und möchten jetzt gerne unsere 1. Mitarbeiterin einstellen. Sie wird eine Fahrtätigkeit annehmen. Möchten Ihr Bruttogehalt so niedrig wie möglich halten, um ihr und uns hohe Sozialversicherungsabgaben zu ersparen. Möchten Ihr aber gerne die Differenz zwischen Ihrem Nettogehalt und dem Betrag den Sie von uns tatsächlich bekommen soll als Reisekosten/Spesen ausbezahlen. Welche Möglichkeiten haben wir da? Ihr Bruttogehalt liegt unter EUR 800,-- mit Lst.klasse 2, d.h. es ist keine Lohnsteuer abzuführen. Steht der Posten Spesen/Reisekosten mit auf dem Gehaltszettel? Ist das steuerfrei?
Würden uns über eine schnelle Antwort freuen. Vielen Dank!
Gruß Vesna |
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