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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Pauschalen bei Betriebsstätten in verschiedenen Ländern
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Autor |
Nachricht |
FMAERTIN
Anmeldedatum: 15.05.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: Di 15. Mai. 2007, 16:19 Uhr Titel: Pauschalen bei Betriebsstätten in verschiedenen Ländern |
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Hi.
Unsere Firma hat ihren Sitz in Deutschland, wir haben Außendienstmitarbeiter in Italien, Frankreich, Spanien und Griechenland.
Alle bekommen die gleichen Pauschalen. Ist das richtig so, oder richten sich die Pauschalen nach dem üblichen Arbeitsort?
Wenn einer der ausländischen Außendienstmitarbeiter einen Kunden in Deutschland besucht, ist es dann als Inlands- oder Auslandsreise zu werten?
Vielen Dank im Voraus für die Info.
fmaertin |
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Forman Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 12 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Di 22. Mai. 2007, 9:45 Uhr Titel: Reisekosten-Erstattungen in beliebiger Höhe |
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Hallo public-user,
Die [b]Höhe der Erstattung [/b]ist dem [b]Arbeitgeber frei gestellt[/b].
Hinweis: Reisekosten dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe der gesetzlichen Werte (Lohn)-steuerfrei erstattet werden. |
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besucher Gast
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Verfasst am: Mo 11. Jun. 2007, 14:33 Uhr Titel: Reisekosten Frühstücksabzug Inland / Ausland |
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Ich habe noch eine Frage:
Wie ist es mit Frühstück, wenn z.B. einer unserer Außendienstler, der sein Büro in Italien hat, hier in Deutschland einen Kunden besucht mit dem Frühstücksabzug: Inland (4,50 Euro) oder Ausland (20%). Für ihn ist es quasi eine Auslandsreise, weil er von seinem gewöhnlichen Standort Italien nach Deutschland reist.
Wie ist es in seinem Fall, wenn er in Italien reist: Für ihn ist es eine Inlandsreise, aber für unsere Abrechnung Ausland.
Oder wäre es rechtlich möglich zu sagen: Für alle Reisen innerhalb Europas sollen generell 4,50 Euro für Frühstück vom Hotelpreis abgezogen werden?
Danke für die Hilfe |
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Omike OUTDOOR public companion
Anmeldedatum: 30.12.2004 Beiträge: 16
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Verfasst am: Fr 17. Aug. 2007, 16:19 Uhr Titel: Re: Reisekosten Frühstücksabzug Inland / Ausland |
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"....Wie ist es mit Frühstück, wenn z.B. einer unserer Außendienstler, der sein Büro in Italien hat, hier in Deutschland einen Kunden besucht mit dem Frühstücksabzug: Inland (4,50 Euro) oder Ausland (20%). Für ihn ist es quasi eine Auslandsreise, weil er von seinem gewöhnlichen Standort Italien nach Deutschland reist.
Wie ist es in seinem Fall, wenn er in Italien reist: Für ihn ist es eine Inlandsreise, aber für unsere Abrechnung Ausland..."
tolle frage, aber was ist er denn? ist er auf Dienstreise, oder ist er "entsendet" also nicht auf Dienstreise, da sollen andere Sätze und Reegelungen gelten...] |
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energie Gast
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Verfasst am: Mi 05. Sep. 2007, 14:33 Uhr Titel: Spesen im Ausland für dort ansässige |
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Hallo zusammen,
wir sind ein in Deutschland ansässiges Beratungsunternehmen und haben auch niederländische Kollegen, die auch in ihrer Heimat wohnen und dort für uns arbeiten. Was für einen Spesensatz können diese Mitarbeiter ansetzen? Den, den ein in Deutschland wohnender Mitarbeiter für Reisen in die Niederlande ansetzen kann, weil sie ja bei einer deutschen Firma angestellt sind? Oder einen innerhalb der Niederlande gültigen Spesensatz, weil die Mitarbeiter ja in ihrem Heimatland tätig sind.
Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar, denn hier herschen die unterschiedlichsten Meinungen und im Internet habe ich bislang nichts gefunden - außer Euch  |
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