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Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten
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Nachricht |
Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Mi 11. Mai. 2005, 14:59 Uhr Titel: Keine Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten |
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Die seit 1999 geltende Kürzung ders Vorsteuerabzugs auf 80 % bzw. 70% seit 2004 ist mit dem Gemeinschaftrecht nicht vereinbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 10.2.2005. Dementsprechend sind die Aufwendungen für Bewirtungen im vollem Umfang vorsteuerabzugsfähig und nicht mehr zu kürzen.
Steuerpflichtige können sich dabei auf das für sie günstigere Gemeinschaftsrecht berufen.
Das Urteil behandelt den Umfang des Vorsteuerabzugs; es ändert aber nichts an der Tatsache, dass die betrieblich veranlassten Bewirtungsaufwendungen weiterhin angemessen und nachgewiesen sein müssen.
siehe [url=[spamlink]] |
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