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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Übernachtungspauschale USA
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David-r32 Gast
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Verfasst am: Do 03. Feb. 2005, 4:41 Uhr Titel: Übernachtungspauschale USA |
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hallo zusammen.
ich finde eure seite echt klasse.
zu meinem beitrag:
ich bin momentan für ca 3 wochen in den USA. die allgemeine übernachtungspauschale beträgt laut eurer seite 110€ pro tag.
meine firma hat in ihrer reisekostenordnung allerdings eine
länderunabhängige übernachtungspauschale von 36€ angegeben.
meine frage ist nun ob das auch mit rechten dingen zugeht, oder habe ich
einen anspruch auf die allgemeinen 110€ pro tag?
über paar infos wäre ich sehr dankbar.
gruß david |
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misu Site Admin
Anmeldedatum: 14.08.2003 Beiträge: 80 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Fr 04. Feb. 2005, 14:41 Uhr Titel: |
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Hallo David,
erstmal vielen Dank für das Kompliment. Wir freuen uns sehr, wenn unsere Site gut ankommt.
Aber jetzt zu Deiner Frage:
Die schlechte Nachricht zuerst. Die Firma kann selbst über die Erstattung von Reisekosten entscheiden, sofern nicht arbeitsrechtlich festgelegt wurde, wie die Erstattung geregelt ist, z.B. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag usw. Deswegen geht das schon mit rechten Dingen zu, wenn es auch für das ein oder andere Land bzw Stadt schon zu wenig ist.
Die kleine gute Nachricht ist, dass zuwenig ausgezahlte Reisekostenpauschalen, also abweichend von dem was das Finanzamt als steuerfrei anerkennt, als Werbungskosten angesetzt werden dürfen. |
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peter Gast
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Verfasst am: Di 22. Feb. 2005, 17:23 Uhr Titel: Sicher ? |
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Ich habe das gleiche Problem, wie David.
Falls bei einer Pauschale von 110 Euro, nur 36 Euro pauschal vom Arbeitgeben bezahlt werden, kann ich dann die Differenz von 74 Euro geltend machen, oder nur die Differenz zwischen den tatsächlich angefallenen Kosten und der Erstattung ??
Z.B. Wenn die Übernachtung 50 Euro gekostet hat, kann ich dann 14 Euro (50-36) oder 74 Euro (110-36) geltend machen ??
[quote="misu"]Hallo David,
erstmal vielen Dank für das Kompliment. Wir freuen uns sehr, wenn unsere Site gut ankommt.
Aber jetzt zu Deiner Frage:
Die schlechte Nachricht zuerst. Die Firma kann selbst über die Erstattung von Reisekosten entscheiden, sofern nicht arbeitsrechtlich festgelegt wurde, wie die Erstattung geregelt ist, z.B. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag usw. Deswegen geht das schon mit rechten Dingen zu, wenn es auch für das ein oder andere Land bzw Stadt schon zu wenig ist.
Die kleine gute Nachricht ist, dass zuwenig ausgezahlte Reisekostenpauschalen, also abweichend von dem was das Finanzamt als steuerfrei anerkennt, als Werbungskosten angesetzt werden dürfen.[/quote] |
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Elric Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 78
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Verfasst am: Mo 28. Feb. 2005, 13:04 Uhr Titel: |
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Es kann die Differenz zwischen Erstattung und der steuerfreien Pauschale für das Reiseland geltend gemacht werden. |
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Kalubrian Gast
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Verfasst am: Do 03. März. 2005, 10:02 Uhr Titel: Übernachtungspauschale |
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Falls die vom Arbeitgeber bezahlte Pauschale geringer als die Länderpauschale ist kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Falls der Arbeitgeber jedoch die Hotelkosten bezahlt und diese betragen z.B. 50 Euro (bei einer Übernachtungspauschale laut Länderliste von 100Euro) so darf die Differenz nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da dem Arbeitnehmer ja keine Kosten entstehen.
Ist diese Information, die ich vom Finanzamt bekommen habe richtig?
Vielen Dank für die Infos´s
Kalubrian |
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Gast
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Verfasst am: Do 23. Feb. 2006, 14:21 Uhr Titel: Re: Übernachtungspauschale |
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[quote="Kalubrian"]Falls die vom Arbeitgeber bezahlte Pauschale geringer als die Länderpauschale ist kann die Differenz als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Falls der Arbeitgeber jedoch die Hotelkosten bezahlt und diese betragen z.B. 50 Euro (bei einer Übernachtungspauschale laut Länderliste von 100Euro) so darf die Differenz nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da dem Arbeitnehmer ja keine Kosten entstehen.
Ist diese Information, die ich vom Finanzamt bekommen habe richtig?
Vielen Dank für die Infos´s
Kalubrian[/quote]
hallo! hat jemand eine ahnung ob die vorgenhensweise rechtmäßig ist? was ist denn beim finanzamt nun rausgekommen? |
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Fait Gast
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Verfasst am: Mo 27. Apr. 2009, 14:50 Uhr Titel: Übernachtungspauschale für USA bei 3 Monaten |
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Hallo
erstmal schön das Ihr die einzige Seite seit wo man mal direkt etwas über die USA an Übernachtungspauschalen erfahren kann. Der Rätselwald im Internet ist unglaublich.
Ok nun zu meinem Problem:
Ich bin 2007 für 3 Monate in den USA/ Los Angeles gewesen als Weiterbildung meiner selbstständigen Tätigkeit. Da es direkt in Hollywood keine wirklich festen Hotels gibt hab ich mich über private Wohnungsanbieter von Woche zu Woche ein neues Appartment gesucht (da in LA die Miete wöchentlich geht). Davon gibt es logischerweise nun keine Belege. Nun meine Frage, wie kann ich die Übernachtungspauschale geltend machen? Oder müßte ich hierzu Belege abgeben bzw. einen Eigenbeleg schreiben?
Laut der Info beim Steuerberater heißt es das es dort immer Probleme mit Belegen gibt und es dafür trotzdem eine Möglichkeit gäbe.
Liebe Grüße
Fait |
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Gast
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Verfasst am: Sa 29. Apr. 2017, 0:33 Uhr Titel: |
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Ich würde hierfür einfach einen Eigenbeleg schreiben. Ich nutze dafür meist diese Vorlage für Excel: eigenbeleg-vorlage.de |
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