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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Dienstreisen mit eigenem PKW bei Leasingfahrzeug
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Autor |
Nachricht |
Gast Gast
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Verfasst am: Do 09. Aug. 2007, 19:35 Uhr Titel: Dienstreisen mit eigenem PKW bei Leasingfahrzeug |
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Hallo!
Ich fahre ab September ein geleastes Fahrzeug bei einer vertraglichen Jahreslaufleistung von 10.000 km. Für meine privaten Fahrten ist das auch völlig ausreichend. Demnächst verlagert sich mein Arbeitsbereich nach Köln (wechselnde Anlaufstellen), ich wohne aber in Düsseldorf, wo auch mein Dienstsitz ist. Diese Fahrten soll ich mit dem eigenen PKW machen gegen Erstattung von 0,30 EUR/km. Voraussichtlich werde ich dann 20.000 km pro Jahr dienstlich fahren, so dass ich insgesamt auf 30.000 km pro Jahr komme.
Im Leasingvertrag ist eine Abrechnung nach Mehr-km ebenfalls vertraglich geregelt. Jeder mehr gefahrene km kostet rund 5 Ct, d.h. wenn ich den Wagen nach 3 Jahren nicht mit 30.000 km sondern mit 90.000 km dem Händler zurückgebe, dann will er von mir 3.000 EUR sehen.
Nun meine Frage:
Habe ich neben der Erstattung der km-Pauschale von 0,30 EUR/km ein Anrecht auf die Erstattung meiner Mehrkosten bei Abgabe des Fahrzeugs an den Händler? Außerdem muss ich bei der Versicherung die neue erhöhte Laufleistung ebenfalls angeben, was auch zu einer Erhöhung der Versicherung führt. Ich fahre im Grunde genommen 2/3 dienstlich und nur 1/3 privat. Wieso muss ich auf den Mehrkosten hängen bleiben? Und wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich mir ein Leasingfahrzeug gar nicht angeschafft, sondern hätte irgendeinen Wagen für 7.500 EUR gekauft. Dabei hätte ich unterm Strich sicherlich ein Plus gemacht.
Ich wäre euch dankbar für eine Antwort. |
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Forman Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 12 Wohnort: Freiburg
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Verfasst am: Do 13. Sep. 2007, 11:35 Uhr Titel: Leasingraten als Werbungskosten |
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Hallo,
Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Einzelnachweis für ein privates Fahrzeug anführen dürfen. Mit dem Einzelnachweis gilt folgende Aussage:
Bei einem geleasten Fahrzeug gehört eine eventuelle Sonderzahlung im Kalenderjahr der Zahlung ebenso in voller Höhe zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs wie die laufenden Leasingraten.
Bitte beachten Sie dass Sie nur in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater agieren sollten und dies Aussage nicht rechtsverbindlich ist.
Freundlich Grüße aus Freiburg. |
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