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Forum für Reisekosten, Reisekostenabrechnung und Dienstreisen |

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Tagegeld gekürzt um Frühstückspauschale
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Autor |
Nachricht |
ULEHNERT
Anmeldedatum: 24.05.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: Mo 24. Mai. 2004, 12:27 Uhr Titel: Tagegeld gekürzt um Frühstückspauschale |
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Hallo ,
bei meinen mehrtägigen Dienstreisen, bezahlt der Arbeitgeber die Übernachtungskosten incl Frühstück.
Tagegeld wird nicht bezahlt.
Wie muß ich diese Reisen erfassen, daß am 2, 3 ,+ Tag die Tagegeldpauschale gekürzt wird um das in der Hotelrechnung enthaltene Frühstück.
Der Reisebericht soll am Jahresende diese Reisen nachweisen und die nicht erstatteten Tagegeldsummen zum Nachweis bei der Steuererklärung.
Danke |
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scorpion66 Site Moderator
Anmeldedatum: 21.08.2003 Beiträge: 7
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Verfasst am: Mi 26. Mai. 2004, 15:14 Uhr Titel: |
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Hallo Public-User,
die Kürzung von 4,50€ bzw. 20% des Auslandstagessatzes bei inbegriffenem Hotelfrühstück kann nur durchgeführt werden, wenn auch ein Übernachtungsbeleg mit entsprechendem Belegdatum ("check-out"), gültig ab-Datum ("check-in") sowie die Option "inkl. Frühstück" aktiviert erfasst wird. Falls der Beleg durch den Arbeitgeber bezahlt, also nicht erstattet werden soll, so aktivieren Sie bei der Belegerfassung einfach die Option "Bezahlt durch Firma", damit erhalten Sie die Kürzung, aber nicht die Erstattung des Betrages! Sie sollten nur darauf achten, das die Belegsumme auch höher ist als die Summe der Pauschalen ist!
Falls Sie die Tagegelder (=Verpflegungspauschalen) nicht bekommen, so können Sie zu jedem beliebigen Zeitpunkt über das Formular "Statistik der Kostenarten" die Summe ermitteln, um Sie bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen!
Da das Programm öffentlich nutzbar ist, und wir im Einzelfall nicht wissen, wie Sie abrechnen, ist es so konfiguriert, das grundsätzlich eine sogenannte Automatik dafür sorgt, die vom Gesetzgeber steuerfreien Höchstbeträge zu erstatten. Dies gilt für die Verpflegungen, wo sie i.d.R. keine Belege eingeben und für Übernachtungen, wo dann Pauschalen, falls sie höher sind, anstelle der Belege ausgewiesen werden!
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter! |
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