Bei Arbeitnehmern, die bei ihren individuellen beruflichen Tätigkeiten typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstellen eingesetzt sind, liegt eine Einsatzwechseltätigkeit vor. Dies können bspw. Bau- und Montagearbeiter, Leiharbeiter, Mitglieder einer Betriebsreserve für den Filialbetrieb oder Arbeiter in einem weiträumigen Binnenhafen sein. Allerdings handelt es sich bei Tätigkeiten an verschiedenen Stellen innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebietes nicht um Einsatzwechseltätigkeiten.
Bei einer Einsatzwechseltätigkeit handelt es sich nicht um eine Dienstreise, da die wechselnde Tätigkeitsstelle als regelmäßige Arbeitsstätte gilt.