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Ansatz von Verpflegungspauschalen bei Reisekosten



 
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BeitragVerfasst am: Do 08. Jun. 2006, 17:11 Uhr    Titel: Ansatz von Verpflegungspauschalen bei Reisekosten Antworten mit Zitat

Unter dem Punkt Unentgeltliche Mahlzeiten bei den Reisekosten steht:
Die genannten Verpflegungspauschalen sind auch dann anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer Mahlzeiten während seiner auswärtigen Tätigkeit erhält. Eine Kürzung der Pauschalen ist nicht vorgesehen.

Frage:
Handelt es sich hierbei um einen rein steuerlichen Ansatz? Oder ist der Arbeitgeber verpflichtet seinem Arbeitgeber diese Pauschalen zu zahlen? Wenn eine Verpflichtung besteht, worin ist diese begründet bzw. niedergelegt?
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Gast






BeitragVerfasst am: Mi 05. Jul. 2006, 14:57 Uhr    Titel: Antworten mit Zitat

da es sich bei diesen Pauschalen immer um einen steuerlichen Ansatz handelt, d.h. die Mehraufwendungen können entweder vom Unternehmen als Betreibsausgabe oder vom Arbeitnehmer als Werbekosten geltend gemacht werden, besteht wohl keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, diese zu zahlen.

siehe auch:
http://www.hannover.ihk.de/themen/steuern-finanzen/einkommen-lohn-und-koerperschaftsteuer/anspruch/page.html

Ein diesbezügliches Urteil vom 4. April 2006 (Datum der Veröffentlichung: 24. Mai 2006) gibts hier: http://www.bundesfinanzhof.de/www/index.html
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