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Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen zu Niederlassungen



 
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Sales
Gast





BeitragVerfasst am: Sa 06. März. 2004, 11:32 Uhr    Titel: Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen zu Niederlassungen Antworten mit Zitat

Hallo,

ist der Arbeitgeber berechtigt eine Regelung zu treffen, dass bei ein- oder mehrtägigen Dienstreisen in eine Niederlassung (Niederlassungen sind zwischen 100 und 200 km entfernt) der Arbeitnehmer hierfür keine Verpflegungspauschalen erhält (wurden bisher bezahlt)?

Der Arbeitsort (Einsatzort) ist eindeutig für eine bestimmte Niederlassung / Stammsitz geregelt.
Ich finde keine Regelung, dass dieses zulässig ist ....

Danke für die Info.
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scorpion66
Site Moderator


Anmeldedatum: 21.08.2003
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Mi 10. März. 2004, 14:59 Uhr    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo lieber Gast,

das Erstatten von Verpflegungspauschalen durch Ihren Arbeitgeber ist [b]grundsätzlich keine Pflicht[/b]!
Ihr Arbeitgeber [b]darf [/b]Ihnen nachgewiesene Verpflegungsbelege oder aber die gesetzliche Verpflegungspauschale [b]steuerfrei erstatten [/b]- tut er das nicht, so können Sie diese Kosten über Ihre private Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen!

Sie sollten allerdings zur genauen Klärung eine Steuerberater zu Rate ziehen, da wir keine steuerrechtlichen Auskünfte geben können oder Sie sich nicht auf uns berufen dürfen!
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