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3-Monatsfristen für steuerfreien Verpfleungsmehraufwand



 
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feiyang
Gast





BeitragVerfasst am: Do 06. Nov. 2008, 15:21 Uhr    Titel: 3-Monatsfristen für steuerfreien Verpfleungsmehraufwand Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende interessante Aussage gefunden:

"...dieselbe Auswärtstätigkeit liegt nicht vor, wenn die auswärtige Tätigkeitsstätte an nicht mehr als (ein bis) zwei Tagen wöchentlich aufgesucht wird..."

Wie sieht das nun konkret aus, wenn ich eine 6 monatige Auswärtstätigkeit habe und nach Ablauf von 3 Monaten, nur ca. 1-2x pro Woche dort bin? Würde dies bedeuten, dass ich für jede Woche, an der ich nur 1-2x dort bin auch nach 3 Monaten wieder steuerfreie Verpflegungszuschüsse geltend machen könnte, oder zählt hier der Durchschnittswert?

Angenommen, ich bin nach Ablauf der 3-Monatsfrist für 4 Wochen nur 1-2x pro Woche dort. Würde dies bedeuten, dass dann die 3-Monatsfrist wieder von vorne beginnt? Also, dass ich nach diesen 4 Wochen auch bei Vollzeiteinsatz wieder steuerfreie Verpflegungszuschüsse geltend machen könnte?

Danke für Eure Hilfe!
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Forman
Site Moderator


Anmeldedatum: 21.08.2003
Beiträge: 12
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: Fr 07. Nov. 2008, 9:44 Uhr    Titel: Mehr als 46 Auswärtstätigkeitstage Antworten mit Zitat

Hallo Ventura,
Grundsätzlich gibt es hier einen Grenzwert. Hier eine korrekte Aussage:
Verpflegungs-, Übernachtungs- und Kilometerpauschalen können nicht mehr steuerfrei für Reisen gewährt werden, bei denen der Mitarbeiter mindestens 1mal pro Woche (oder 46 Tage im Kalenderjahr) zum gleichen Ort (z.B. weitere Niederlassung oder Kunde) reist. Die Besteuerung gilt in diesem Fall ab dem ersten Aufsuchen dieser regelmäßigen Betriebsstätte.
Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater, bevor Sie Ihre Reisekostenabrechnung fertig stellen.
Viele Grüße aus Freiburg
Forman
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